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Beschuldigter im Strafverfahren? Was Sie unbedingt beachten müssen!

Um nicht Gefahr zu laufen, von der Staatsanwaltschaft unschuldig verfolgt zu werden, hat die rasche Beratung mit Ihrem Strafverteidiger oberste Priorität. Wenn möglich, sollten Sie noch vor der ersten Einvernahme durch die Kriminalpolizei die Strategie mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.

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Mag. Domenique Schöngrundner

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Beschuldigt, angeklagt, verurteilt? Wie komme ich da wieder heraus?!

Zwar sind in den letzten Jahren die Verurteilungen insgesamt zurückgegangen, allerdings können Strafverfahren seit dem Jahr 2000 auch mit Diversion und ohne förmliche Verurteilung erledigt werden. Außerdem werden mehr Tatverdächtige ermittelt. Das heißt, man ist schneller im Visier der Ermittler. Für Sexualdelikte zum Beispiel ist ein Anstieg der Verurteilungen zu beobachten. Auch Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten sind häufiger geworden. Vor allem aber werden von den Gerichten häufiger Freiheitsstrafen verhängt. Es ist daher zu einer Verschärfung der Strafenpraxis gekommen.

Ermittlungsverfahren
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Ermittlungsverfahren

Die ersten Ermittlungshandlungen werden meist durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Vor allem in der Einvernahme bei der Kriminalpolizei wird der untertretende Beschuldigte häufig unter Druck gesetzt. Hier empfiehlt es sich noch vor der Beschuldigteneinvernahme einen Strafverteidiger zu beauftragen und ihn zur Einvernahme beizuziehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die größten Fehler im Rahmen der ersten Einvernahme bei der Polizei geschehen, wenn der Beschuldigte bzw. die Beschuldigte nicht durch einen Strafverteidiger vertreten ist. Vor allem Fehler bei der Protokollierung der Aussage führen in der Hauptverhandlung vor Gericht zu großen Nachteilen für Sie als Angeklagten bzw. Angeklagte.
Sollte Ihr Angehöriger oder Angehörige von der Polizei verhaftet und die Untersuchungshaft verhängt worden sein, ist unverzüglich ein Verteidiger zu beauftragen.

Hauptverhandlung
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Hauptverhandlung

Hat die Staatsanwaltschaft gegen Sie die Anklage (den Strafantrag) eingebracht, sollten Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt als Ihren Strafverteidiger beauftragen. Vor Beginn der Hauptverhandlung sollten Sie und Ihr Verteidiger den gesamten Akteninhalt kennen und eine gemeinsame Strategie ausarbeiten. Dabei bringt Ihnen eine professionelle Unterstützung wesentliche Vorteile! Die Hauptverhandlung führt das Gericht durch. Der Richter oder die Richterin vernimmt nochmals den Angeklagten bzw. die Angeklagte. Außerdem werden sämtliche Zeugen befragt und die weiteren Beweise (zB Sachverständigenbeweis, Urkunden etc.) aufgenommen. In der Hauptverhandlung haben Sie außerdem das Recht, Beweisanträge zu stellen. Der Formalismus, den die Gerichte bei diesen Anträgen für notwendig erachten, ist ein weiterer Grund, weshalb Sie vertreten durch einen Verteidiger zur Hauptverhandlung erscheinen sollten!

Urteil und Rechtsmittel
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Urteil und Rechtsmittel

Das Urteil verkündet das Gericht mündlich. Dagegen kann binnen 3 Tagen ein Rechtsmittel angemeldet werden. Je nach Verfahrensart handelt es sich hierbei um die Nichtigkeitsbeschwerde oder die Berufung, wobei noch einmal zwischen voller Berufung und Strafberufung unterschieden wird. Wiederum abhängig vom Rechtsmittel bzw. dem Gericht in erster Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof, das Oberlandesgericht oder das Landesgericht für Strafsachen. Zwar herrscht Anwaltspflicht nur bei Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen gegen Urteile die ein Schöffen- oder Geschworenensenat gefällt hat, spätestens jetzt sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einen Strafverteidiger beauftragen!
Wurde gegen Sie ein unbedingte Freiheitsstrafe (Haftstrafe) verhängt, können Sie diese abhängig von deren Dauer unter Umständen durch einen elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) oder das Leisten von gemeinnütziger Arbeit („Schwitzen statt Sitzen“) abwenden. Ein aktives Vorgehen und beantragen ist hier jedoch von Nöten!

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Wissenswertes

Sie haben während eines Strafverfahrens grundrechtliche Garantien, deren Prinzipien im Bundesverfassungsgesetz (B-VG) und der EMRK und deren Zusatzprotokolle statuiert sind. Damit soll Ihnen als Beschuldigter oder Beschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren ermöglicht werden. Zu diesem Zweck werden Ihnen in der Strafprozessordnung (StPO) Verfahrensrechte eingeräumt. Damit deren Ausübung und Einhaltung bestmöglich garantiert ist, haben Sie das Recht auf einen Strafverteidiger, das Sie unbedingt nutzen sollten!

U-Haft

Was muss man bei der U-Haft beachten?

Sollte Ihr Angehöriger festgenommen werden, ist besondere Eile geboten. Im Falle einer Festnahme muss der Festgenommene unmittelbar nach einer Verhaftung das erste Mal befragt werden. Es sollten keine unüberlegten Aussagen getätigt werden, nur um die Situation schnell hinter sich zu bringen. Festgenommene haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Der Festgenommene sollte dabei auf jeden Fall auf die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes bestehen.
Die Untersuchungshaft (U-Haft) wird vom Gericht verhängt. Nach Festnahme des Beschuldigten muss der Haftrichter nach Antrag der Staatsanwaltschaft über die Verhängung der U-Haft binnen 48 Stunden entscheiden. Der Beschuldigte ist davor vom Haftrichter über die Haftgründe zu vernehmen. Voraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist neben einem der Haftgründe (Flucht-, Tatbegehungs-, Verdunkelungsgefahr) der dringende Tatverdacht.

Diversion

Wie erhalte ich eine Diversion?

Eine weitere Möglichkeit der Verfahrensbeendigung stellt die Diversion dar. Sie kann in jeder Lage des Strafverfahrens angeboten werden. Auf ein förmliches Strafverfahren wird dabei verzichtet. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Diversion sind neben dem Umstand, dass die Schuld des Beschuldigten/Angeklagten nicht als schwer qualifiziert wird, eine minderschwere Straftat (maximale Strafhöhe von 5 Jahren), ein hinreichend geklärter Sachverhalt, die Verantwortungsübernahme durch den Beschuldigten/Angeklagten, die Tat nicht den Tod eines Menschen verursacht hat, die Schadenwiedergutmachung und fehlende präventive Bedenken. Es gibt mehrere Diversionsmaßnahmen, die häufigste ist jedoch die Bezahlung eines Bußgeldes. Nimmt der Beschuldigte/Angeklagte das Angebot an, wird das Strafverfahren ohne Verurteilung und Vorstrafe eingestellt.

Beschuldigtenrechte

Wie kann man ein faires Verfahren garantieren?

Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie eine Vielzahl von Rechten, die Ihnen ein faires Verfahren garantieren sollen. Damit es nicht nur beim „Sollen“ bleibt, übt Ihr Strafverteidiger mit Ihnen diese Rechte bestmöglich und umfangreich aus. Neben dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen („Recht zu Schweigen“), gehört dazu auch das Recht Akteneinsicht zu nehmen. Das sollte wenn möglich noch vor der ersten Einvernahme wahrgenommen werden, damit Sie mit Ihrem Strafverteidiger eine Strategie erarbeiten können!
Auch das Recht, Beweisanträge zu stellen ist essentiell für eine erfolgreiche Verteidigung, wobei es hier formalistische Hürden zu meistern gibt. Bedienen Sie sich deshalb eines erfahrenen Strafverteidigers!

Kontradiktorische Vernehmung

Die "schonende" Vernehmung

Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin oder der Zeuge gesondert befragt, so dass der Beschuldigte und das Opfer nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch „schonende“ Vernehmung genannt.
Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zum Beschuldigten übertragen, der so sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein. Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz des Opfers, ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.

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Wie verteidigt man sich am besten?

Um Ihnen eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, ist die Vertretung ab Bekanntwerden des Anfangsverdachts notwendig.

Die Verteidigung beginnt im besten Fall vor der ersten Einvernahme als Beschuldigter bei der Polizei. Dadurch kann bereits vorab die Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Ihr Verteidiger übt Ihre Beschuldigtenrechte aus, nimmt Akteneinsicht, stellt Beweisanträge oder erhebt Einspruch wegen Rechtsverletzung, wenn Sie im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in einem subjektiven Recht verletzt sind. Außerdem prüft Ihr Verteidiger Angebote der Staatsanwaltschaft auf Beendigung des Verfahrens durch Diversion. Nach Anklageerhebung und während der Hauptverhandlung übt Ihr Verteidiger das Fragerecht aus und stellt Beweisanträge. Ihr Verteidiger unterstützt Sie umfassend in allen rechtlichen Belangen und mindert den psychischen Druck der auf Ihnen während des Strafverfahrens lastet. Durch die Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers werden Ihre Chancen auf einen Freispruch wesentlich erhöht.
Sollten Sie dennoch verurteilt werden, erhebt Ihr Verteidiger dagegen ein Rechtsmittel. Damit kann das Urteil aufgehoben oder die Strafe reduziert werden. In jedem Fall ist eine Vertretung durch einen Verteidiger im Strafverfahren einer eigenständigen Verteidigung vorzuziehen und gut investiertes Geld.

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Mag. Domenique Schöngrundner

Wir bieten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung

professionelle und zügige Erörterung des gegen Sie erhobenen Vorwurfs,

eine Risikoabwägung und Einschätzung der Erfolgsaussichten,

Wahrung Ihrer Interessen und Rechte im Ermittlungsverfahren, sowie

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